Sie möchten andere Reifen und Felgen eintragen lassen? Oder ein Sportfahrwerk?
Freundlich und kompetent führen unsere Prüfingenieure Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO an Ihrem Fahrzeug durch.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die FSP-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug wie Sonderräder, Spoiler, Leistungssteigerungen und Tieferlegungen nehmen die FSP-GTÜ-Prüfingenieure unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse ab und auch die „Eintragung“ vor.