Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung wird vom BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V) empfohlen:
Notieren Sie
- das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen) Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
Bestehen Sie
- darauf, dass ein qualifizierter unabhängiger KFZ-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den KFZ-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. ZENTRALRUF DES BVSK: (030) 6 25 20 65 (oder wählen Sie einen BVSK-Sachverständigen aus den Gelben Seiten)
- auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung nicht zutreffend, wenn der Schaden für den Laien nicht erkennbar unter 500 € liegt.
Beauftragen Sie
- möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, der Sie vertreten könnte, können Sie sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, Adenauerallee 106, 53113 Bonn, Tel.: (0228) 26 07 17, benennen lassen.
Beachten Sie bitte
- die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garantien für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion. Nur diese Sachverständigen führen den Zusatz BVSK.
Weitere Informationen aus dem Internet erhalten sie auf den Seiten des BVSK .